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Sind ETFs halal?

Ein ETF ist ein Korb. Ob er halal ist, hängt nicht am Korb, sondern an dem, was drin liegt — und an drei technischen Details, die kaum jemand prüft.

Der Inhalt entscheidet zuerst

Ein gewöhnlicher Welt-ETF enthält Banken, Versicherer, Alkoholhersteller und Rüstungskonzerne. Er kann deshalb nicht islamkonform sein, egal wie günstig er ist.

Es gibt eigens gescreente Varianten, oft mit „Islamic“ oder „Sharia“ im Namen. Sie bilden Indizes ab, deren Anbieter denselben zweistufigen Filter anlegen: Sektor-Ausschluss, danach Kennzahlen.

Das erste technische Detail: die Nachbildung

ETFs bilden ihren Index auf zwei Wegen ab. Physisch heißt: Der Fonds kauft die enthaltenen Aktien wirklich. Synthetisch heißt: Er hält andere Wertpapiere und tauscht deren Ertrag über einen Vertrag mit einer Bank gegen den Index-Ertrag.

Dieser Tauschvertrag ist ein Derivat mit einer Gegenpartei — und wird von vielen Gelehrten als problematisch angesehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, achtet auf physische Nachbildung.

Das zweite: Wertpapierleihe

Viele physische ETFs verleihen ihre Aktien gegen Gebühr an andere Marktteilnehmer — meist an solche, die auf fallende Kurse setzen. Der Fonds verdient daran zusätzlich.

Ob dieser Ertrag zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt. Die Information steht im Verkaufsprospekt unter „Securities Lending“.

Das dritte: die Reinigung der Erträge

Auch in einem gescreenten Index bleibt ein kleiner Anteil nicht erlaubter Erträge übrig. Manche Anbieter weisen diesen Anteil jährlich aus, damit Anleger ihn spenden können.

Wo diese Angabe fehlt, muss man selbst schätzen — oder einen Anbieter wählen, der sie liefert.

Häufige Fragen

Nicht automatisch. Der Name sagt aus, dass ein Screening stattgefunden hat — nicht, nach welchem Standard, ob synthetisch nachgebildet wird und ob Wertpapierleihe stattfindet. Diese drei Punkte muss man einzeln prüfen.

Ein Sparplan ist nur ein regelmäßiger Kauf und ändert an der Bewertung nichts. Entscheidend bleibt der Fonds selbst.

Kritisch. Gold muss nach überwiegender Auffassung sofort und vollständig bezahlt und übereignet werden. Ein ETF, der Gold nur nachbildet oder Ansprüche darauf hält, erfüllt das häufig nicht. Physisch hinterlegte Produkte mit Auslieferungsanspruch werden eher akzeptiert.

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