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Was ist Riba?

Riba wird meist mit „Zins“ übersetzt. Das ist richtig, aber zu kurz — der Begriff umfasst mehr, und genau dieses Mehr entscheidet darüber, welche Aktie durch eine Halal-Prüfung kommt.

Die einfache Definition

Riba bezeichnet einen Zuwachs, den jemand erhält, ohne dafür ein Risiko zu tragen oder eine Leistung zu erbringen. Das klassische Beispiel: Geld verleihen und mehr zurückverlangen.

Der entscheidende Gedanke dahinter ist nicht, dass Gewinn verboten wäre. Verboten ist Gewinn ohne Risiko. Wer investiert und dabei verlieren kann, darf gewinnen. Wer nur verleiht und in jedem Fall mehr zurückbekommt, nicht.

Die zwei Formen

Riba an-Nasi'ah ist der Aufschlag für Zeit — der klassische Kreditzins. Wer heute 100 leiht und in einem Jahr 110 zurückzahlt, zahlt genau das.

Riba al-Fadl betrifft den ungleichen Tausch gleichartiger Güter: Gold gegen Gold, Weizen gegen Weizen, jeweils in unterschiedlicher Menge. Aus dieser Regel folgt übrigens, dass Gold sofort und vollständig bezahlt werden muss — nicht auf Termin.

Was das für Aktien bedeutet

Ein Unternehmen kann in einer völlig erlaubten Branche arbeiten und trotzdem durchfallen — weil seine Bilanz auf verzinslichen Schulden steht oder weil es nennenswerte Zinserträge nebenbei erzielt.

Deshalb besteht jede ernsthafte Halal-Prüfung aus zwei Schritten. Der erste schaut auf das Geschäft, der zweite auf die Finanzen. Übliche Schwellen liegen bei rund einem Drittel der Marktkapitalisierung für verzinsliche Schulden und bei etwa fünf Prozent für Erträge aus nicht erlaubten Quellen.

Was mit den restlichen Prozenten passiert

Selbst ein geprüftes Unternehmen erzielt gelegentlich kleine Erträge aus nicht erlaubten Quellen — Zinsen auf Bankguthaben etwa. Viele Anleger spenden den entsprechenden Anteil ihrer Erträge. Dieser Vorgang heißt Purification.

Mit Zakat hat das nichts zu tun. Zakat ist eine eigenständige Pflichtabgabe auf das Vermögen und wird zusätzlich fällig.

Häufige Fragen

Nach überwiegender Auffassung ja — unabhängig von der Höhe. Die Unterscheidung zwischen „Wucher“ und „normalem Zins“, die im westlichen Recht üblich ist, kennt das islamische Recht in dieser Form nicht.

Ein Konto ohne Zinsgutschrift wird überwiegend als unproblematisch angesehen, da es der Verwahrung dient. Kritisch werden Zinserträge und verzinsliche Dispositionskredite.

Gängige Screening-Standards ziehen die Grenze bei rund einem Drittel der Marktkapitalisierung für verzinsliche Schulden. Die genaue Schwelle unterscheidet sich je nach Standard.

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